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Fragen und Antworten zur technischen Übertragung
Warum benötigen Sie für die regelmäßige Übermittlung der Meldedatei per gesicherter E-Mail ein (Sender-)Zertifikat der Sicherheitsklasse 2 oder höher?
Ist die Übermittlung der Meldedatei auch unsigniert und / oder unverschlüsselt möglich?
Ist neben dem S/MIME-Verschlüsselungsstandard auch die Verwendung alternativer Verfahren möglich?
Was ist bei einer Korrekturmeldung zu beachten?
Die Spezifikation zur Erstellung einer Meldedatei in der Version 2.0 sieht u.a. eine zehnstellige Institutskennung innerhalb des Dateinamens vor. Wie ist zu verfahren, wenn die in der Anlage 2 zur Spezifikation Einreicherdatei Version 4.0 BASIS zugeordnet
Zu welchen Terminen ist die Meldedatei zu übermitteln?
Wie sieht eine technisch korrekt umgesetzte Meldedatei beispielhaft aus?
Bis wann hat die Übermittlung der Meldedatei spätestens zu erfolgen?
Ist eine Übermittlung von komprimierten oder passwortgeschützten Meldedateien möglich?
An welche Mailadresse richten wir Fragen zur Umsetzung der Spezifikation Meldedatei?
Welche Fehlertoleranz ist bei der Validierung der Meldedateien vorgesehen?
Wie sind Felder zu behandeln, wenn hierzu keine Wertangaben existieren?
Muss eine Meldedatei auch dann übermittelt werden, wenn keine in § 21 RechKredV beschriebenen "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" (Passivposten Nr.2) zu bilanzieren sind?