Für Verbraucher

Für Verbraucher ist zuerst zu unterscheiden: handelt es sich um eine Entschädigung von Einlagen oder um die von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

Entschädigung von Einlagen

Tritt ein Entschädigungsfall ein, werden die Einleger durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) unverzüglich hierüber unterrichtet.
Bevor die EdB das Geld an die Einleger auszahlen kann, muss sie zunächst die Höhe der jeweils zu entschädigenden Einlagen ermitteln.
Die EdB hat die Entschädigungsansprüche der Einleger dabei eigenständig zu prüfen. Dabei stellt die EdB sicher, dass der Entschädigungsbetrag innerhalb von sieben Arbeitstagen zur Verfügung steht. Ein Antrag auf Entschädigung seitens des Einlegers ist nicht erforderlich. Sollte die EdB zur Durchführung der Einlegerentschädigung jedoch zusätzliche Informationen seitens der Einleger benötigen, wird die EdB die betreffenden Einleger schriftlich kontaktieren.
Beträge, die einer vorübergehend erhöhten Deckungssumme [BJ1] unterliegen, sind vom Einleger gesondert schriftlich unter Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft zu machen. Diese Beträge sind durch die EdB innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Zugang der Anmeldung dieser Beträge und deren Glaubhaftmachung zu entschädigen.

Ablauf Entschädigungsverfahren

Entschädigung bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften

Hat die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt, weil ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, so sind die Gläubiger hierüber unverzüglich zu informieren. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Entschädigungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Angemeldete Ansprüche, die auf die Entschädigung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gerichtet sind, hat die EdB unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen.

 

Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche des Einlegers gegen das Kreditinstitut auf die EdB über.
Der Anspruch auf Entschädigung verjährt in fünf Jahren nach Unterrichtung des Einlegers über den Entschädigungsfall.
Die Entschädigung wird in Euro gewährt. Falls Konten eines Einlegers in einer anderen Währung als Euro geführt werden, wird als Wechselkurs der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages verwendet, an dem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. 
Für Streitigkeiten über Grund und Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Zivilrechtsweg gegeben.

Die gesetzliche Einlagensicherung. Source: Vimeo

Die Einlagen sind in Deutschland bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt – in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro. Die EdB übernimmt Schutz und Entschädigung für die privaten Banken in Deutschland.