Informationsbogen für den Einleger

Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren. Dazu versenden die Banken an ihre Kunden einmal jährlich den Informationsbogen für den Einleger.
Diese Kundenmitteilung enthält grundsätzliche Informationen über das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems.
 
Das für die privaten Banken zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Einleger und Kreditinstitut bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro.

Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sein. Dieser sichert Kunden bis zu einer Höhe von 15% der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 750.000 Euro pro Einleger. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher, jedoch bei max. 5 Mio. € bzw. 50 Mio. €. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds.

Wichtiger Hinweis

Der Informationsbogen bedeutet nicht, dass sich am Schutzumfang ihrer Bank etwas geändert hat. Es handelt sich lediglich um eine gesetzlich vorgeschriebene Information. Sie brauchen aufgrund dieser Information nicht aktiv zu werden.

Das im Informationsbogen genannte Einlagensicherungssystem ist nur im Entschädigungsfall und nur für die Durchführung der Entschädigung der Kunden zuständig. Im Falle eines Entschädigungsverfahrens würde sich das zuständige Einlagensicherungssystem direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Das Einlagensicherungssystem kann Ihnen keine Auskünfte über ihre Bank geben. Der Versand der Informationsbögen erfolgt direkt durch die Institute. Wenn Sie Fragen zur Kontoführung haben oder eine Auskunft suchen, wenden Sie sich bitte direkt an ihre Bank.

Die Einlagensicherungssysteme sind nicht befugt Schreiben für die Bank entgegenzunehmen und leiten diese auch nicht an die Bank weiter.