Die Entschädigungseinrichtung warnt vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die in letzter Zeit vermehrt im Umlauf sind. Mehr dazu finden Sie hier.
Compensation Scheme of German Banks (EdB) issues warning about increasing numbers of fake e-mails in circulation requesting payments. More information here.
Wer sind wir
Mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist Ihr Geld sicher – selbst wenn Ihre Bank in Schwierigkeiten gerät. Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt.
Unser Schutzversprechen
Mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist Ihr Geld sicher – selbst wenn Ihre Bank in Schwierigkeiten gerät. Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt.
Falls es tatsächlich zu einem Entschädigungsfall kommt, kümmert sich die EdB als gesetzliche Entschädigungseinrichtung darum, dass Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihr Geld zurückbekommen. Diese Absicherung gilt für alle Banken in Deutschland, die der EdB angeschlossen sind.
Gesetzliche Grundlage
Die EdB hat eine wichtige Aufgabe: Sie sorgt für die gesetzliche Einlagensicherung und entschädigt Kunden von privaten Banken in Deutschland. Diese Verantwortung wurde ihr vom Bundesministerium der Finanzen übertragen.
Die Arbeit der EdB wird streng überwacht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt sie und der Bundesrechnungshof (BRH) prüft regelmäßig ihre Tätigkeit.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der EdB bilden mehrere Gesetze und Regelungen, darunter
- die europäische Einlagensicherungsrichtlinie (Richtlinie 2014/49/EU)
- die europäische Richtlinie über Systeme zur Entschädigung der Anleger (Richtlinie 97/9/RG)
jeweils in deutsches Recht umgesetzt durch
- das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und
- das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG).
Darüber hinaus regelt die Entschädigungseinrichtungsfinanzierungsverordnung (EntschFinV) die Finanzierung der EdB.
Wie wir uns finanzieren
Jede Bank, die der EdB angeschlossen ist, zahlt regelmäßig einen Beitrag. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich vor allem nach der Summe der bei der Bank verwahrten Kundeneinlagen.
Im Fall einer Bankpleite entschädigt die EdB die betroffenen Kunden schnell mit diesen Beiträgen. Zusätzlich hat die EdB über die Jahre Rücklagen aufgebaut, auf die sie im Notfall zurückgreifen kann. Die Höhe der Beiträge und Rücklagen wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt, damit immer genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Unsere Geschäftsführung

Dr. Hilmar Zettler
Sprecher der Geschäftsführung

Dr. Martin Boegl
Geschäftsführer der EdB

Jörg Ortgies
Geschäftsführer der EdB
Mitgliedschaften
Die EdB spielt eine aktive Rolle in internationalen Gremien, um die Zusammenarbeit der Einlagensicherungssysteme zu vertiefen und den Austausch zu fördern.
Als Gründungsmitglied des Europäischen Forums der Einlagensicherer (EFDI) arbeitet die EdB seit vielen Jahren eng mit europäischen Partnerorganisationen zusammen. Dieses Netzwerk bietet eine Plattform, um Erfahrungen zu teilen, regulatorische Fragen zu klären und gemeinsame Ansätze für Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Krisenmanagement zu entwickeln.
Auf globaler Ebene ist die EdB Mitglied der International Association of Deposit Insurers (IADI). Diese Organisation ist führend bei der Entwicklung internationaler Standards, insbesondere der "Core Principles for Effective Deposit Insurance Systems" (dt.: Kernprinzipien für effektive Einlagensicherungssysteme). Diese Grundsätze stärken die Einlagensicherung in Deutschland und weltweit. Damit trägt die EdB dazu bei, Best Practices (dt.: bewährte Praxis) zu fördern und das Vertrauen in die Stabilität der Finanzsysteme international zu sichern.
Weiterführende Links
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