Was tun wir

Als gesetzliche Entschädigungseinrichtung sorgen wir dafür, dass Bankkunden im Ernstfall abgesichert sind. 

Wen schützen wir?

Wen schützen wir? 

Geschützt sind die Einlagen von Bankkundinnen und -kunden, wenn ihr Konto bei einer Bank in Deutschland geführt wird, die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehört.

Solche Banken nennt man Mitgliedsinstitute. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Banken, bei denen Sie Ihr Girokonto haben,
  • Banken, bei denen Sie Spar- oder Festgeld angelegt haben.

Nicht alle Banken in Deutschland sind uns zugeordnet. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben eigene Sicherungssysteme. Auch ausländische Banken, die in Deutschland tätig sind, können einem anderen Sicherungssystem angehören.

So prüfen Sie, ob Ihre Bank der EdB zugeordnet ist:

Nutzen Sie unsere Institutsabfrage, um herauszufinden, ob Ihre Bank zur EdB gehört. Sie finden dort eine vollständige Liste der zugeordneten Banken.

Was schützen wir?

Was schützen wir? 

Erfahren Sie hier, wie sicher Ihre Ersparnisse sind – von Sparguthaben bis hin zum Girokonto.

Wir schützen Ihre Einlagen, damit Sie eine Sorge weniger haben. Dazu gehören:

EC-Karte

Girokonten

Ihr tägliches Geld, das für Überweisungen oder Abhebungen bereitsteht.

Hand unter Euroschein

Tagesgeldkonten

Flexibel verfügbare Einlagen, mit denen Sie jederzeit über Ihr Geld verfügen können.

Euroschein und Schloss

Festgeldkonten

Beträge, die Sie für einen festen Zeitraum sicher angelegt haben.

Sparschwein

Sparguthaben

Das klassische Sparbuch oder der Sparbrief – für langfristige Pläne.

Was ist nicht abgesichert?

Was ist nicht abgesichert? 

Informieren Sie sich darüber, welche Anlagen oder Beträge nicht durch uns abgesichert werden.

Leider können wir nicht alles schützen. Zu den von uns nicht abgesicherten Finanzprodukten gehören u.a.:

Haus

Eigenkapitalähnliche Einlagen

wie Genussscheine oder nachrangige Verbindlichkeiten.

Bitcoin-Zeichen im Kreis

Kryptowährungen

z. B. Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte.

Steigende Kurve

Wertpapiere

wie Aktien, Fonds oder Zertifikate – diese bleiben jedoch Ihr Eigentum und können auf ein anderes Depot übertragen werden.

Was passiert bei Wertpapiergeschäften? 

Wenn eine Bank nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, greift die sogenannte Anlegerentschädigung. Diese deckt 90 Prozent der Verbindlichkeiten bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Anleger. Wertpapiere an sich sind jedoch nicht abgesichert. 

Die Anlegerentschädigung und die Einlegerentschädigung sind zwei unterschiedliche Verfahren, die unabhängig voneinander ablaufen. Wie der Ablauf einer Anlegerentschädigung ist, erfahren Sie hier.

Wie viel ist abgesichert?

Wie viel ist abgesichert? 

Schauen Sie hier nach, bis zu welcher Höhe Ihre Ersparnisse geschützt sind.

Ihr Geld ist sicher – bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank.

Das bedeutet:

  • Mehrere Konten bei derselben Bank: Ihre Einlagen werden zusammengerechnet und insgesamt bis 100.000 Euro abgesichert.
     
  • Konten bei unterschiedlichen Banken: Für jede Bank gilt der Schutz separat.

Zusätzlich können Einlagen aus besonderen Ereignissen bis zu 500.000 Euro geschützt sein (zeitweise hohe Einlagen, sog. „Temporary High Balances“). Das heißt: Wenn Sie durch besondere Ereignisse wie den Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder eine Abfindung kurzfristig hohe Beträge auf Ihrem Konto haben, sind diese bis zu 500.000 Euro und für maximal sechs Monate geschützt.

Beispiele für zeitweise hohe Einlagen:

  • Verkauf einer privat genutzten Immobilie
  • Auszahlung einer Lebensversicherung
  • Entschädigungen aus familien- oder arbeitsrechtlichen Ansprüchen (z. B. Scheidungsvereinbarungen oder Abfindungen)

Auch Gemeinschaftskonten sind abgesichert. Jeder Kontoinhaber hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 100.000 Euro.

Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Gemeinschaftskonto mit 80.000 Euro. Die Frau hat zusätzlich ein Konto mit 30.000 Euro, der Mann eins mit 70.000 Euro. Alle drei Konten werden bei derselben Bank geführt, die nun insolvent ist. 

Die Entschädigungssumme setzt sich so zusammen:
Frau: 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto + 30.000 Euro = 70.000 Euro
Mann: 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto + 60.000 Euro = 100.000 Euro
 

Wann erhalten Sie Ihr Geld?

Wann erhalten Sie Ihr Geld, wenn der Entschädigungsfall festgestellt wurde?

Grundsätzlich erhalten Sie innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls Ihr Geld durch die EdB zurück. Die konkrete Dauer hängt unter anderem von der Zahl der Kunden und der internen Organisation der Bank ab.

Kontakt

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.

+49 (30) 59 00 11 96 0

Bitte beachten Sie bei Fragen rund um das laufende Entschädigungsverfahren: Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei den Auszahlungen im Entschädigungsverfahren bitten wir Sie, von schriftlichen, telefonischen oder E-Mail-Anfragen abzusehen. Eine bevorzugte Bearbeitung ist uns leider verfahrenstechnisch nicht möglich.