Geeignete Finanzsicherheiten zur Absicherung von gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH geleisteten Zahlungsversprechen

Das Einlagensicherungsgesetz legt in § 17 - Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme - fest, dass die verfügbaren Finanzmittel bis zum Ablauf des 3. Juli 2024 mindestens eine Zielausstattung von 0,8% der gedeckten Einlagen nach § 8 Abs. 1 betragen.

Als verfügbare Finanzmittel im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes sind Bargeld sowie Einlagen und risikoarme Schuldtitel, die innerhalb des in §14 Abs. 3 EinSiG genannten Zeitraums liquidiert werden können zu berücksichtigen.

Risikoarme Schuldtitel sind Titel, die unter die erste oder zweite der in der Tabelle 1 des Artikels 336 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Kategorien fallen, sowie alle Titel, von denen die Bundesanstalt auf Antrag feststellt, dass diese Titel als ähnlich sicher und liquide anzusehen sind.

Auf dieser Basis lässt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH entsprechend § 28 Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV) Barsicherheiten und folgende risikoarme Schuldtitel als Sicherheit für Zahlungsversprechen zu:

  • Kategorie 1
    Von Zentralregierungen (IG2)1  und Regional- und Lokalregierungen (IG5)1 ausgegebenen Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 
     
  • Kategorie 2
    Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 von Emittenten, die vom Eurosystem als Institution mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert werden (IG7)1
    Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 von multilateralen Entwicklungsbanken (IG8)1 und internationalen Organisationen (IG6)1 Jumbo Covered Bonds (AT09)1, die von Kreditinstituten (IG4)1 emittiert wurden
     
  • Kategorie 3
    Traditionelle Covered Bonds (AT10)1, die von Kreditinstituten (IG4)1 emittiert wurden

Für alle Kategorien müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der risikoarme Schuldtitel muss in Euro denominiert sein.
  • Sitz des Emittenten muss im EWR- oder ein G10-Staat außerhalb des EWR sein.
  • Der risikoarme Schuldtitel darf nicht der Quellensteuer unterliegen.
  • Die Restlaufzeit muss mindestens 4 Wochen betragen.
  • Das schwächste Rating bei einer der drei anerkannten Ratingagenturen (Moodys, S&P, Fitch) muss Aa3 bzw. AA- oder besser sein.

Die Wertpapiere werden taggleich bewertet. Es gelten die Sicherungsabschläge des Eurosystems, die auf der Internetseite des Eurosystems hinterlegt sind.

Aktuelle Liste geeigneter Finanzsicherheiten

Eine Liste über geeignete Finanzsicherheiten finden Sie in dem Downloadlink am Ende dieser Seite. Diese Liste basiert auf Informationen der Bundesbank. Die Entschädigungseinrichtung kann die von der Bundesbank als Finanzsicherheiten benannten zulässigen risikoarmen Schuldtitel oder Barsicherheiten einschränken oder konkretisieren. Der Stand der Information kann dem Dateinnamen entnommen werden: Schema YYYYMMDD - zum Beispiel ...20160815 ...xlxs gibt somit den Stand vom 15. August 2016 wieder. Die Spalten sind wie folgt zu interpretieren: Wertpapierkennnummer (WKN), International Securities Identification Number (ISIN), Wertpapierbezeichnung.

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1) Tabellen zur Erläuterung

Issuer Group

 IG2 central government 
 IG4 credit Institutions ohne agencies 
 IG5 regional/local government 
 IG6 supranational issuer 
 IG7 agency -non credit institution 
 IG8 agency -credit institution 

 

Asset Types

 AT01 bonds
 AT02 medium term notes
 AT03 (treasury) bill / commercial paper / certificate of deposit
 AT09 jumbo covered bonds
 AT10 tradtional covered bonds