Konditionen der Bundesbank

Die Konditionen der Deutschen Bundesbank in den AGB der Deutschen Bundesbank (dort im Anhang, Zusammenstellung der Entgelte) veröffentlicht.

Depotführung
Es gelten für Depotgebühren die Sätze für offene Depots:

Der Berechnung wird der in den Depotauszügen (Geschäftsbedingungen Abschnitt IX. Nr. 12 [31.12. eines Jahres]) ausgewiesene Bestand zugrunde gelegt. Eine innerhalb der ersten Hälfte eines Kalenderjahres bekannt gemachte Änderung der Entgeltsätze wird im selben Jahr, eine danach bekannt gemachte Änderung im folgenden Jahr wirksam.

Auf einen Geldwert lautende Wertpapiere

  • Girosammelverwahrung: 1 ‰ des - ggf. in Euro umgerechneten - Nennwertes
  • Bei Streifbandverwahrung oder Guthaben in Wertpapierrechnung verdoppelt sich der Entgeltsatz.

Mindestentgelt für ein Depot das Wertpapiere enthält: € 5,00
Höchstentgelt je WP-Kennnummer
Girosammelverwahrung: € 5.000,00
Wertpapierrechnung: € 10.000,00

Die Bank belastet den Depotinhabern Entgelte, die ihr für die Verwahrung von Dritten (hier Clearstream AG) in Rechnung gestellt werden, grundsätzlich weiter. (Dies ist von den einzelnen Wertpapieren abhängig.)

Siehe hierzu das Preisverzeichnis der Clearstream AG

 

Kontoführung (Cash Collateral Konto)

Führung von Cash Collateral Konten: € 20/ Monat