Presseinformation

Greensill Bank AG: BaFin hat Entschädigungsfall festgestellt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Greensill Bank AG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt.

  • Einlagen umfangreich geschützt
  • Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 für die Greensill Bank AG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Kreditinstitut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurück zu zahlen.

Die Greensill Bank AG ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugewiesen. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des EinSiG von der EdB bis maximal 100.000 Euro pro Einlegerin und Einleger und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Millionen Euro pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds wird sich auch im Namen der EdB in Kürze mit den Einlegerinnen und Einlegern in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung nach dem EinSiG werden die Einlegerinnen und Einleger innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls entschädigt. Auch der Einlagensicherungsfonds entschädigt grundsätzlich freiwillig in dieser Frist.  

Über Wertpapierdepots kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Einleger und Einlegerinnen erhalten weitere Informationen online unter edb-banken.de, einlagensicherungsfonds.de(Link ist extern) oder telefonisch unter + 49 30 5900 1196 0

Medienkontakt im Auftrag der EdB

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