Technische Übertragung

Information
Die Übertragung der in der Spezifikation für die Erstellung und Übertragung einer Meldedatei zu erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen (Spezifikation Meldedatei) definierten Daten wird mittels einer verschlüsselten und signierten E-Mail vorgenommen, an der die Spezifikations-Meldedatei angehängt wird. Die Verschlüsselung erfolgt über ein Zertifikat auf Basis des Standards S/MIME. Den öffentlichen Schlüssel für den verschlüsselten E-Mail-Verkehr erhalten Sie an dieser Stelle:

Öffentlicher Schlüssel
CER / DER / P7B )

Sie können die Zertifikate zudem mittels Zertifikatsabfrage (Suchwort: EDB) auf der Webseite der SwissSign AG herunterladen. Alternativ senden wir Ihnen auf Anforderung auch gerne eine von uns signierte E-Mail zu.

Für die zukünftig regelmäßig erfolgende verschlüsselte Übermittlung und Identifizierung benötigen Sie ein (Sender-)Zertifikat der Sicherheitsklasse 2 oder höher, das Sie - falls nicht vorhanden - von jeder renommierten Zertifizierungsstelle (SwissSign, D-Trust, Comodo, GlobalSign etc.) beziehen können. Alternativ können Sie auch ein Zertifikat einer eigenen Zertifizierungsstelle (Certificate Authority) zur Signierung nutzen; in diesem Fall senden Sie uns bitte die relevanten Stamm- und Zwischenzertifikate (spezifikation@einlegerentschaedigung.de) zu.

Die Meldedatei ist spätestens bis zum 15. Tag nach dem Meldestichtag zu übermitteln. Sollte dieser 15. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verlängert sich die Meldefrist bis zum nächsten Werktag.