Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
EU-Einlagensicherungen erreicht Zielausstattung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat aktuelle Daten veröffentlicht, wonach alle nationalen Einlagensicherungssysteme (DGS) der Europäischen Union die gesetzlich vorgesehene finanzielle Zielausstattung erreicht oder überschritten haben. Die Frist, bis zu der das Zielniveau von in der Regel 0,8 % der gedeckten Einlagen erreicht werden musste, lief erstmals am 3. Juli 2024 ab. Die verfügbaren finanziellen Mittel der DGS belaufen sich nun auf insgesamt 79 Milliarden Euro – ein Anstieg um 11,1 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Gelder wurden über einen Zeitraum von zehn Jahren durch Beiträge von Kreditinstituten aufgebaut und stehen bereit, um Einleger im Falle einer Bankeninsolvenz innerhalb von sieben Arbeitstagen zu entschädigen. Die gedeckten Einlagen, die bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank gesichert sind, stiegen EU-weit im Vergleich zu 2023 um 3,2 % auf 8,6 Billionen Euro an.
Die EBA veröffentlicht diese Daten jährlich, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Einlagensicherungssysteme innerhalb der EU zu stärken.
Medienkontakt im Auftrag der EdB
Thomas Schlüter
Leiter Kommunikation, Bundesverband deutscher Banken