Inhalt des Informationsbogens
Der Informationsbogen gibt einen Überblick über das Einlagensicherungssystem, das für Ihre Bank zuständig ist. Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Wie hoch Ihre Einlagen im Sicherungsfall geschützt sind
- In welcher Währung die Entschädigung erfolgt
- Innerhalb welcher Frist eine Entschädigung ausgezahlt wird
- Kontaktinformationen des Einlagensicherungssystems
Gesetzliche Sicherung (EdB)
Für private Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Sie schützt Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank – in bestimmten Ausnahmefällen sogar bis zu 500.000 Euro.
Freiwilliger Einlagensicherungsfonds
Zusätzlich kann Ihre Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. sein. Dieser bietet einen weitergehenden Schutz – in der Regel mindestens 438.000 Euro pro Einleger. Die maximale Sicherungsgrenze liegt bei 3 Millionen Euro für Privatkunden und 30 Millionen Euro für Unternehmen.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds.
Hinweis zum Informationsbogen
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Information.
Der Schutz Ihrer Einlagen verändert sich dadurch nicht.
Sie müssen nichts unternehmen.
Kontaktaufnahme im Ernstfall
Das Einlagensicherungssystem (z. B. die EdB) ist ausschließlich für die Abwicklung von Entschädigungen im Insolvenzfall einer Bank zuständig. Nur in einem solchen Fall würde sich das Einlagensicherungssystem direkt an Sie wenden. Auch hier müssen Sie zunächst nichts unternehmen.
Bitte beachten Sie:
Das Einlagensicherungssystem erteilt keine Auskünfte über Ihr Konto oder Ihre Bank.
Bei Fragen zur Kontoführung oder zu Ihrer Bank wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.
Schreiben, die an die Einlagensicherungssysteme gesendet werden, werden nicht an die Bank weitergeleitet.