So entschädigen wir

Wann wird die Einlagensicherung für Sie wichtig? Und wie läuft das Entschädigungsverfahren ab? Hier finden Sie heraus, in welchen Situationen wir Sie entschädigen.

So funktioniert das Entschädigungsverfahren

So funktioniert das Entschädigungsverfahren 

Es gibt zwei mögliche Szenarien, in denen die EdB für Sie wichtig werden kann:
 

Wenn Ihre Bank insolvent wird: 

Sollte eine Bank zahlungsunfähig werden und die Aufsicht den Entschädigungsfall feststellen, greift die gesetzliche Einlagensicherung. In dem Fall stellt die EdB sicher, dass Sie als Kunde schnell und unkompliziert entschädigt werden. 
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Wenn Ihre Bank Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen kann:

Wird im Rahmen eines Entschädigungsfalls festgestellt, dass die Bank nicht mehr in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, greift der Schutz der Anlegerentschädigung.  
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Die EdB schützt Ihr Geld und Ihre Ansprüche in beiden Fällen.

Diese zwei Verfahren laufen getrennt voneinander ab und müssen nicht gleichzeitig eintreten. 

Die EdB hat bereits Entschädigungen von Einlagen erfolgreich durchgeführt. 
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Wie läuft das Entschädigungsverfahren ab?

Wie läuft das Entschädigungsverfahren ab? 

Schritt für Schritt: So entschädigen wir Sie schnell und einfach im Ernstfall. 

Kurz und knapp - in 4 Schritten zur Entschädigung von Einlagen:

Entschädigung von Einlagen
  1. Zunächst muss der Entschädigungsfall von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt und umgehend der EdB mitgeteilt werden. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung der Einleger beginnen. Ab Feststellung des Entschädigungsfalls sollen die Einleger innerhalb von sieben Arbeitstagen ihr Geld durch die EdB zurückbekommen.
     
  2. Die EdB ermittelt die Einleger der insolventen Bank sowie die möglichen Entschädigungsansprüche der Einleger, d.h. Sie müssen sich nicht bei der EdB melden und keinen Anspruch geltend machen.
     
  3. Sobald die EdB die Einleger ermittelt hat, informiert sie diese über den Eintritt des Entschädigungsfalls und über alle weiteren Schritte per Post. In diesem Schreiben erhalten Sie eine genaue Anweisung, was Sie tun müssen, damit die EdB Sie entschädigen kann.  
     
  4. Liegen der EdB die angefragten Informationen vor, kann die EdB den Entschädigungsbetrag zur Verfügung stellen. Sie erhalten dann den Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto. 

Kurz und knapp - in 5 Schritten zur Entschädigung von Wertpapiergeschäften:

Entschädigung von Wertpapiergeschäften
  1. Zunächst muss der Entschädigungsfall von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt und umgehend der EdB mitgeteilt werden. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung der Anleger beginnen.
     
  2. Die EdB ermittelt die Anleger der insolventen Bank sowie die möglichen Entschädigungsansprüche der Anleger.
     
  3. Sobald die EdB die Anleger ermittelt hat, informiert sie diese über den Eintritt des Entschädigungsfalls und über alle weiteren Schritte per Post. In diesem Schreiben erhalten Sie eine genaue Anweisung, was Sie tun müssen, damit die EdB Sie entschädigen kann.  
     
  4. Der Anleger muss seinen Anspruch auf Entschädigung schriftlich innerhalb eines Jahres bei der EdB geltend machen. Wie dies zu erfolgen hat, entnehmen Sie dann dem Schreiben der EdB.
     
  5. Nach Geltendmachung des Anspruches prüft die EdB den Anspruch unverzüglich hinsichtlich Höhe und Berechtigung. Hat die EdB die Höhe des Anspruchs und die Berechtigung des Anspruchs festgestellt, werden Sie dann innerhalb von drei Monaten, nach Prüfung des Anspruchs durch die EdB entschädigt.
Wie funktioniert die Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen im EU/EWR-Raum?

Wie funktioniert die Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen im EU/EWR-Raum?

Wenn Sie Einlagen bei einer Bank mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen im EU-/EWR-Raum haben, sind Ihre Einlagen überall zuverlässig durch die EdB geschützt. Ihr Guthaben ist bis zu 100.000 Euro abgesichert ist – pro Person und Bank – auch, wenn Sie Ihr Konto bei einer Zweigniederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat führen. 

Die EdB arbeitet im Entschädigungsfall eng mit der Einlagensicherung des Gastlandes – also dem Land, in dem die jeweilige Zweigniederlassung tätig ist – zusammen. Sämtliche erforderliche Daten und auch die finanziellen Mittel für die Einlegerentschädigung stellt die EdB bereit. Die Einlagensicherung des Gastlandes nimmt dann Kontakt mit den betroffenen Einlegern auf und informiert über die nächsten Schritte. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, sollte Ihre Bank in Schwierigkeiten geraten.  

Wenn Sie bei einer Zweigstelle einer Bank mit Hauptsitz im EU/EWR-Raum in Deutschland ein Konto haben, sind sie ebenfalls geschützt. Die EdB als Einlagensicherung des Gastlandes ist im Entschädigungsfall zuständig und wird Sie zeitnah kontaktieren, um den Entschädigungsprozess zu starten. Sie müssen nicht selbst aktiv werden – wir informieren Sie über alle notwendigen Schritte und wickeln die Entschädigung vollständig ab. 

Kurz und knapp  - in 4 Schritten zur Entschädigung bei einem grenzüberschreitenden Entschädigungsfall mit einer Bank mit Hauptsitz in Deutschland 

Entschädigung bei einem grenzüberschreitenden Entschädigungsfall mit einer Bank mit Hauptsitz in Deutschland
  1. Zunächst muss der Entschädigungsfall von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt und umgehend der EdB mitgeteilt werden. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung der Einleger beginnen. Ab Feststellung des Entschädigungsfalls sollen die Einleger innerhalb von sieben Tagen ihr Geld durch die EdB zurückbekommen.  
     
  2. Die EdB ermittelt die Einleger der insolventen Bank sowie die möglichen Entschädigungsansprüche der Einleger selbstständig, d.h. Sie müssen sich nicht bei der EdB melden und keinen Anspruch geltend machen.
     
  3. Die EdB teilt dem Gastland, also dem Land, in dem die jeweilige Zweigniederlassung tätig ist, die ermittelten Einleger mit. Die Einlagensicherung des Gastlandes nimmt dann Kontakt mit den betroffenen Einlegern auf und informiert diese über die nächsten Schritte.

    Die EdB und das Gastland arbeiten im Entschädigungsfall eng zusammen. Sämtliche erforderliche Daten und auch die finanziellen Mittel für die Einlegerentschädigung stellt die EdB bereit. Das Gastland handelt dann auf Anweisung der EdB.
     
  4. Liegen der EdB die angefragten Informationen vor, kann die EdB den Entschädigungsbetrag zur Verfügung stellen. Sie erhalten dann den Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto

Kurz und knapp - In 4 Schritten zur Entschädigung bei einem grenzüberschreitenden Entschädigungsfall mit einer Bank mit Hauptsitz im EU/EWR-Raum:

Entschädigung bei einem grenzüberschreitenden Entschädigungsfall mit einer Bank mit Hauptsitz im EU/EWR-Raum
  1. Zunächst muss der Entschädigungsfall von dem Heimatland, also dem Land in dem die Bank ihren Hauptsitz hat, festgestellt und durch die Einlagensicherung des Heimatlandes der EdB mitgeteilt. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung der Einleger beginnen. Ab Feststellung des Entschädigungsfalls sollen die Einleger innerhalb von sieben Tage ihr Geld durch die EdB zurückbekommen.  
     
  2. Die Einlagensicherung des Heimatlandes ermittelt die Einleger der insolventen Bank sowie die möglichen Entschädigungsansprüche der Einleger selbstständig, d.h. Sie müssen sich nicht aktiv werden und keinen Anspruch geltend machen.
     
  3. Die EdB bekommt vom Heimatland die ermittelten Einleger der deutschen Niederlassung mitgeteilt. Die EdB nimmt dann Kontakt mit den betroffenen Einlegern auf und informiert diese über die nächsten Schritte.

    Die EdB und das Heimatland arbeiten im Entschädigungsfall eng zusammen. Sämtliche erforderliche Daten und auch die finanziellen Mittel für die Einlegerentschädigung stellt das Heimatland der EdB zur Verfügung. Die EdB handelt auf Anweisung des Heimatlandes.
     
  4. Liegen dem Heimatland die angefragten Informationen vor, kann die EdB den Entschädigungsbetrag zur Verfügung stellen. Sie erhalten dann den Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto.
Vergangene Entschädigungsfälle

Vergangene Entschädigungsfälle

Seit ihrer Gründung im Jahr 1998 musste die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in einigen Entschädigungsfällen tätig werden. Welche Kreditinstitute betroffen waren und wer darin beteiligt war, ist in der folgenden Übersicht festgehalten.

Schließung der Bank

27.02.25

Feststellung des Entschädigungsfalles

10.03.25

Insolvenzverwalter

RA Dr. Jur. Michael Jaffé, Jaffé Rechtsanwälte LLP, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München

Schließung der Bank

12. Januar 2023

Feststellung des Entschädigungsfalles

25. Januar 2023

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa Schultze & Braun, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart

Schließung der Bank

3. März 2021

Feststellung des Entschädigungsfalles

16. März 2021

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Frege, CMS Hasche Sigle, Barckhausstraße 12 – 16, 60325 Frankfurt am Main

Schließung der Bank

8. Februar 2018

Feststellung des Entschädigungsfalles

14. März 2018

Insolvenzverwalter

RA Dr. Jur. Michael Jaffé, Jaffé Rechtsanwälte LLP, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München

Schließung der Bank

6. Februar 2016

Feststellung des Entschädigungsfalles

11. Februar 2016

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Frege, CMS Hasche Sigle, Barckhausstraße 12 – 16, 60325 Frankfurt am Main

Schließung der Bank

18. August 2010

Feststellung des Entschädigungsfalles

25. August 2010

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

15. September 2008

Feststellung des Entschädigungsfalles

28. Oktober 2008

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Frege, CMS Hasche Sigle, Barckhausstraße 12 – 16, 60325 Frankfurt am Main

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

8. April 2008

Feststellung des Entschädigungsfalles

16. April 2008

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen, Dr. Pannen Rechtsanwälte, Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

2. August 2006

Feststellung des Entschädigungsfalles

14. September 2006

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen, Thiereckstraße 2/1 (am Dom), 80331 München

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

7. April 2003

Feststellung des Entschädigungsfalles

20. Mai 2003

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra, Anwaltskanzlei Derra, Meyer & Partner, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

6. Mai 2002

Feststellung des Entschädigungsfalles

10. Juni 2002

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Hartwig Albers, Brinkmann & Partner, Lützowstraße 100, 10785 Berlin

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

6. Mai 2002

Feststellung des Entschädigungsfalles

21. Mai 2002

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen, Dr. Pannen Rechtsanwälte, Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

20. April 2001

Feststellung des Entschädigungsfalles

7. Mai 2001

Insolvenzverwalter

RA Christian Köhler-Ma, Berlin

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Schließung der Bank

29. Januar 2001

Feststellung des Entschädigungsfalles

27. April 2001

Insolvenzverwalter

Herr Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen, Thiereckstraße 2/1 (am Dom), 80331 München

Das Entschädigungsverfahren ist abgeschlossen.

Kontakt

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.

+49 (30) 59 00 11 96 0

Bitte beachten Sie bei Fragen rund um das laufende Entschädigungsverfahren: Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei den Auszahlungen im Entschädigungsverfahren bitten wir Sie, von schriftlichen, telefonischen oder E-Mail-Anfragen abzusehen. Eine bevorzugte Bearbeitung ist uns leider verfahrenstechnisch nicht möglich.