Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
Zugeordnete Banken
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