Presseinformation

BaFin stellt Entschädigungsfall für Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main als Zweigniederlassung der Bank Sepah mit Sitz in Teheran/Iran den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt.

Die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugeordnet.
 


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Medienkontakt im Auftrag der EdB