Fragen und Antworten zur Beitragserhebung

EdB-Plattform

Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsfunktion des Browsers, dass externe Server das Dateisystem des lokalen Computers nicht erkennen können. Es sind keine Handlungen erforderlich, der Upload kann erfolgen.

Im Rahmen der Proberechnung wird dem Institut entweder das Ergebnis, also die Bonitätsnote, eine Fehlermeldung "Error" falls der EdB-Fragebogen nicht ausgewertet werden konnte inklusive dazugehörigem Fehlerhinweis oder der Hinweis „Ihre Daten sind unvollständig, die Bonitätsnote wird geschätzt“ angezeigt.

Wenn beim Hochladen des EdB-Fragebogens auf die EdB-Plattform unter dem Reiter "Produktivdaten" als Status "OK" angezeigt wird, so wird der EdB-Fragebogen automatisch von der EdB-Plattform an den PV weitergeleitet.

Wenn beim Hochladen des EdB-Fragebogens auf die EdB-Plattform unter dem Reiter "Produktivdaten" als Status "Error" angezeigt wird, wird der EdB-Fragebogen von der Plattform abgelehnt und ein Fehlerhinweis wird angezeigt. In diesem Fall erfolgt keine Weiterleitung an den PV. Der Fehler im Fragebogen muss korrigiert und erneut hochgeladen werden.

Nein, die Übermittlung der Daten erfolgt nur, wenn die Datei unter dem Reiter "Produktivdaten" hochgeladen wurde und keine Fehlermeldung beim Verarbeiten der Datei aufgetreten ist. Das Verarbeiten der Datei dauert wenige Minuten. Nach Aktualisierung der Seite erscheint als Status "OK" oder "Error".

Die Anzahl der Hochlademöglichkeiten des EdB-Fragebogens pro Institut ist nicht beschränkt. Das Institut kann bis zum 31.12. eines jeden Jahres unbeschränkt oft den EdB-Fragebogen hochladen. Für den EdB-Prozess ist immer der mit aktuellem Datum versehene hochgeladene EdB-Fragebogen maßgeblich. Grundsätzlich sollte ein erneutes Hochladen nur zur Fehlerkorrektur bzw. zur Nachreichung von Ratingangaben und -unterlagen verwendet werden.

Des Weiteren ist dabei zu beachten, dass bei einem erneuten Hochladen des Fragebogens diese Version in papierhafter Form an die GBB-Rating versendet werden muss, da nur das ausgedruckte, mit Deckblatt im Original von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnete und mit Original-Firmenstempel versehene Exemplar rechtlich gültig ist.

Alternativ können Sie einen digitalen mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur versehenen Fragebogen an das Postfach banken@ggb-rating.eu oder an banken@pruefungsverband-banken.de senden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte vorab die EdB-Hotline.

Nein. Nur das Institut selbst darf seine Zugangsdaten kennen und den Fragebogen hochladen.

Das Institut muss einen Mitarbeiter freischalten lassen, damit die Datei gemeldet werden kann. Eine Übermittlung der Excel-Datei per Mail ist keine Problemlösung, da die Datei in jedem Fall auf der Plattform hochgeladen werden muss.