Fragen und Antworten zur Beitragserhebung

Jahresabschlussprüfungsbericht

Insofern ein Institut dem PV oder der GBB-Rating bereits einen Jahresabschlussprüfungsbericht eingereicht hat, ist keine erneute Einreichung erforderlich. Insofern dies nicht der Fall ist, muss der Jahresabschlussprüfungsbericht gemeinsam mit dem vollständigen rechtsverbindlich unterschriebenen Fragebogen eingereicht werden.

Es ist keine Einreichung der Jahresabschlüsse und Vermögensübersichten für das letzte und das vorherige Geschäftsjahr erforderlich. Diese Informationen sind in dem einzureichenden Jahresabschlussprüfungsbericht enthalten. Die elektronische Übermittlung von Meldebögen über das EdB-Portal ist hiervon unberührt zwingend erforderlich.