Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum Entschädigungsverfahren beantworten wir in unseren FAQ.

Allgemeines zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Die EdB ist eine Behörde, die Kundengelder bis 100.000 Euro schützt, wenn eine Bank pleitegeht. Das Bundesministerium für Finanzen hat sie mit der Aufgabe betraut, im Falle einer Bankpleite die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die ihr zugeordneten Banken durchzuführen.  

Geht eine Bank pleite und kann die Kundengelder nicht mehr zurückzahlen, entschädigt die EdB die Bankkunden. Dabei ist zu beachten, dass die EdB bis maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank entschädigt. So einen Fall nennt man Entschädigungsfall, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst festgestellt werden muss. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung beginnen. 

Alle Banken in Deutschland, die Kundengelder annehmen, müssen einer Sicherungseinrichtung angehören. Die von der EdB geschützten Banken finden Sie hier. 

Sparkassen und Volksbanken sind nicht bei der EdB, sondern haben eigene Sicherungssysteme.

Hier finden Sie ein Verzeichnis der Banken, die zur EdB gehören. Wenn Ihre Bank nicht in der Liste steht, prüfen Sie:
•    Haben Sie den vollständigen Namen eingegeben?
•    Ist es eine eigenständige Bank oder nur eine Marke?

Wenn Ihre Bank nicht bei der EdB ist, könnte sie einer anderen Einrichtung angehören, etwa der des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e.V., des Bundesverbands der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. oder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

Handelt es sich bei Ihrer Bank um die Niederlassung einer ausländischen Bank, wenden Sie sich bspw. an folgende Stellen:
•    Niederländische Banken: De Nederlandsche Bank N.V. 
•    Österreichische Banken: Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
•    Luxemburgische Banken: Fonds de Garantie des Dépôts Luxembourg
 

Die Banken sind verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über den Schutz ihrer Einlagen zu informieren. Dafür schicken sie einmal im Jahr den „Informationsbogen für den Einleger“.

Der Brief bedeutet nicht, dass Ihre Bank in Schwierigkeiten ist. Sie müssen nichts tun, wenn Sie den Informationsbogen bekommen. Im Falle einer Bankinsolvenz kontaktiert das Einlagensicherungssystem Sie direkt.

Weitere Informationen

Die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB liegt bei 0,8% der gedeckten Einlagen. Diese hat die EdB 2024 erreicht. 

Die EdB bekommt jedes Jahr Beiträge von den zugeordneten Banken. Aus diesen Geldern werden Kunden entschädigt, wenn der Entschädigungsfall festgestellt wurde. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich vor allem nach der Summe der bei der Bank verwahrten Kundeneinlagen.  Wenn notwendig, kann die EdB auch Sonderbeiträge von den Banken verlangen. Zusätzlich hat die EdB über die Jahre Rücklagen aufgebaut, auf die sie im Notfall zurückgreifen kann. Die Höhe der Beiträge und Rücklagen wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt, damit immer genügend Mittel zur Verfügung stehen.