Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum Entschädigungsverfahren beantworten wir in unseren FAQ.

Fragen zu grenzüberschreitenden Entschädigungsfällen

Hat die Bank ihren Hauptsitz in Deutschland und eine Zweigniederlassung in der EU oder im EWR-Raum, sind Kunden durch die EdB geschützt. Ihr Guthaben ist bis zu 100.000 Euro abgesichert ist – pro Person und Bank – auch, wenn Sie Ihr Konto bei einer Zweigniederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat führen.

Genauso ist es auch im umgekehrten Fall, also wenn eine Bank ihren Hauptsitz innerhalb der EU hat und Zweigniederlassungen in Deutschland führt. Die Staatsangehörigkeit des Kunden spielt dabei keine Rolle.