Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum Entschädigungsverfahren beantworten wir in unseren FAQ.

Fragen zum Entschädigungsbetrag

Der Entschädigungsanspruch ist auf 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank begrenzt – unabhängig davon, wie viele Konten bestehen.

In besonderen Fällen können es 500.000 Euro sein. Nämlich dann, wenn bestimmte Lebensereignisse vorliegen. Einleger müssen diese besonderen Fälle der EdB schriftlich und mit Belegen nachweisen. Dazu gehören z.B.

•    der Verkauf einer privat genutzten Wohnung oder eines Hauses,
•    Heirat, Scheidung oder Tod,
•    der Eintritt in den Ruhestand,
•    Abfindungen oder Entlassungen und
•    die Geburt eines Kindes, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung.

Die höheren Beträge sind nur geschützt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach Gutschrift des Geldes auf dem Konto eintritt.

Ja, aber nur bis insgesamt 100.000 Euro, d.h. der Entschädigungsbetrag inkl. Zinsen darf nicht 100.000 Euro überschreiten. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Zinsen werden bis zu dem Tag berechnet, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wird.

Die Entschädigung erfolgt immer in Euro. Für die Umrechnung wird der Wechselkurs der EZB genutzt, der am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalls gilt.

Auch Konten in Fremdgeldwährung werden durch die EdB geschützt. Im Entschädigungsfall erfolgt die Entschädigung jedoch immer in Euro.