Willkommen bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Die Einlagen sind in Deutschland bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt – in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro. Die EdB übernimmt als gesetzliche Entschädigungseinrichtung den Schutz der Einlagen bei all den ihr zugeordneten Banken in Deutschland. Wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert, erklären wir Ihnen in diesem Video.
Darum gibt es den Informationsbogen
Viele Kunden erhalten Post von ihrer Bank mit einem Informationsbogen für den Einleger, der Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung enthält. Grund für die Zusendung ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus oder die Feststellung eines Entschädigungsfalles. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren.
Hinweise zum Informationsbogen für EinlegerÜber die EdB
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken. Sie wurde durch das Bundesministerium der Finanzen als gesetzliche Entschädigungseinrichtung beliehen, um die gesetzliche Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung durchzuführen.
Für Verbraucher
Wer wird von der EdB geschützt? Was wird geschützt? Was ist ein Moratorium? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten zur EdB finden Sie hier
Zu unserem FAQ-BereichFür Kreditinstitute
Gemäß § 1 EinSiG sind die in § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG genannten CRR-Kreditinstitute verpflichtet, ihre Einlagen im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Weiterhin haben die CRR-Kreditinstitute, die neben dem Einlagengeschäft auch das Wertpapiergeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 Buchstabe a bis c des KWG betreiben, gemäß § 5 Abs. 2 EinSiG i.V.m. den §§ 3 – 5 AnlEntG ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu sichern.
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