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Berlin

Die Einlagen sind in Deutschland bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt – in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro. Die EdB übernimmt Schutz und Entschädigung für die privaten Banken in Deutschland.

Wichtige Fragen

Geht eine Bank pleite und kann die Kundengelder nicht mehr zurückzahlen, entschädigt die EdB die Bankkunden. Dabei ist zu beachten, dass die EdB bis maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank entschädigt. So einen Fall nennt man Entschädigungsfall, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst festgestellt werden muss. Erst dann darf die EdB mit der Entschädigung beginnen. 

Der Entschädigungsanspruch ist auf 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank begrenzt – unabhängig davon, wie viele Konten bestehen.

In besonderen Fällen können es 500.000 Euro sein. Nämlich dann, wenn bestimmte Lebensereignisse vorliegen. Einleger müssen diese besonderen Fälle der EdB schriftlich und mit Belegen nachweisen. Dazu gehören z.B.

•    der Verkauf einer privat genutzten Wohnung oder eines Hauses,
•    Heirat, Scheidung oder Tod,
•    der Eintritt in den Ruhestand,
•    Abfindungen oder Entlassungen und
•    die Geburt eines Kindes, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung.

Die höheren Beträge sind nur geschützt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach Gutschrift des Geldes auf dem Konto eintritt.

Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls.
Die tatsächliche Dauer hängt von der Zahl der Kunden sowie der internen Organisation der Bank ab.

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Bitte beachten Sie bei Fragen rund um das laufende Entschädigungsverfahren: Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei den Auszahlungen im Entschädigungsverfahren bitten wir Sie, von schriftlichen, telefonischen oder E-Mail-Anfragen abzusehen. Eine bevorzugte Bearbeitung ist uns leider verfahrenstechnisch nicht möglich.