Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
Aktuelles
Aktuelle Nachrichten der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken